Rechnung online erstellen — kostenlose Rechnungsvorlage 2026

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, Kleinunternehmer-Modus, PDF-Download — ohne Anmeldung, ohne Server.

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—1Stunden0,00 €19%0,00 €
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E-Rechnungspflicht 2026

Was sich für Selbstständige und KMU ändert

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

Seit 1. Januar 2025gilt jetzt

E-Rechnungen empfangen: Pflicht für alle

Alle deutschen Unternehmen müssen E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen können. Das betrifft alle B2B-Rechnungen im Inland.

Bis 31. Dezember 2026noch erlaubt

PDF-Rechnungen: Mit Empfängerzustimmung

Unstrukturierte PDFs (wie dieses Tool sie erstellt) dürfen noch versendet werden, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt.

Ab 1. Januar 2027kommt bald

E-Rechnungen ausstellen: Pflicht ab 800.000 € Umsatz

Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz (Vorjahr) müssen alle inländischen B2B-Rechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Wer im Vorjahr höchstens 800.000 € umgesetzt hat, darf bis Ende 2027 noch PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers versenden.

Ab 1. Januar 2028zukünftig

E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen

Ab 2028 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. B2C (Privatkunden) ist nicht betroffen.

XRechnung

Reines XML-Format, maschinenlesbar, kein PDF. Pflicht für Rechnungen an Behörden seit 2020. Ab 2028 auch für alle B2B-Rechnungen.

ZUGFeRD

Hybrid-Format: PDF für Menschen + eingebettetes XML für Maschinen. Ideal für den Übergang — der Empfänger kann das PDF normal lesen, sein Buchhaltungssystem verarbeitet das XML automatisch.

Was sollte ich jetzt tun?

Jetzt sofort: Sicherstellen, dass du E-Rechnungen empfangen kannst.

Bis Ende 2026: PDF-Rechnungen wie dieses Tool weiter nutzen — mit kurzem Hinweis an Kunden zur Zustimmung.

Für 2027/2028 vorbereiten: ZUGFeRD ist der einfachste Weg. Tools wie sevdesk, Lexoffice oder Fastbill unterstützen das bereits.

Hinweis: Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wende dich an einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Rechnungen und E-Rechnung

Was sind die Pflichtangaben auf einer Rechnung 2026?

§ 14 Abs. 4 UStG schreibt folgende Angaben vor: 1. Vollständiger Name und Adresse des Ausstellers 2. Vollständiger Name und Adresse des Empfängers 3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 4. Ausstellungsdatum der Rechnung 5. Fortlaufende Rechnungsnummer 6. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung 7. Leistungszeitpunkt oder -zeitraum 8. Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag 9. Zu zahlender Gesamtbetrag

Was muss ein Kleinunternehmer auf der Rechnung schreiben?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Stattdessen muss die Rechnung auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer hinweisen (§ 34a UStDV), z. B.: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.' Die Grenze liegt seit 2025 bei 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Ist ein kostenloser PDF-Rechnungsgenerator rechtssicher?

Ja, wenn alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten sind. Unser Generator prüft automatisch ob alle erforderlichen Felder ausgefüllt sind und weist auf fehlende Angaben hin.

Muss ich ab 2025 E-Rechnungen schreiben?

Seit 1. Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen können. Für den Versand gilt: Bis Ende 2026 dürfen PDF-Rechnungen noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden. 2027 gilt diese Übergangsregel nur noch für Unternehmen mit höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz (§ 27 Abs. 38 UStG). Ab 2028 sind E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format, das nur maschinenlesbar ist und vor allem bei Behördenrechnungen eingesetzt wird. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normales PDF mit eingebettetem XML-Datensatz. Für KMU und Freelancer ist ZUGFeRD der einfachere Einstieg in die E-Rechnungspflicht.

Darf ich 2026 noch PDF-Rechnungen an Firmenkunden schicken?

Ja, bis Ende 2026 noch — wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt. Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen zwar E-Rechnungen empfangen können, der Versand von PDFs ist aber noch mit Empfängerzustimmung erlaubt. Ab 2027 (Umsatz über 800.000 €) und 2028 (alle Unternehmen) gilt die volle Ausstellungspflicht für E-Rechnungen im B2B-Bereich.

Kostenloser Rechnungsgenerator ohne Anmeldung 2026

Erstelle rechtssichere PDFs direkt im Browser. Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG werden automatisch geprüft. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG per Toggle aktivierbar. Deine Daten verlassen nie deinen Computer — keine Registrierung, keine Cloud-Speicherung.

Pflichtangaben § 14 UStG
Name und Adresse des Ausstellers und Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Gesamtbetrag.
Kleinunternehmerregelung § 19 UStG
Umsatzgrenze: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr. Kein MwSt-Ausweis. Pflichthinweis auf der Rechnung erforderlich.
E-Rechnungspflicht Deutschland — Zeitplan
1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD nach EN 16931) empfangen können. Bis 31.12.2026: PDF-Versand noch mit Empfänger-Zustimmung. Ab 1.1.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Umsatz im Vorjahr. Ab 1.1.2028: Ausstellungspflicht für alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich. B2C nicht betroffen. Rechtsgrundlage: Wachstumschancengesetz 2024, § 14 UStG n.F.
Aufbewahrungspflicht
Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 14b UStG).